Finanzbuchhaltung
Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft.
Wir bereiten Ihre Geschäftszahlen betriebswirtschaftlich auf. Dadurch ermöglichen wir Ihnen eine umfassende Analyse Ihres Unternehmens.
Individuelle Zahlenübersichten und grafische Darstellungen lassen Sie auf einen Blick die aktuelle Lage Ihres Unternehmens erkennen.
Die mittel-, kurz- oder langfristigen Geschäftsentwicklung stellen wir auf Wunsch in aussagekräftigen Auswertungen zusammen.
Regelmäßige Gespräche helfen Ihnen, die richtigen betriebswirtschaftlichen Entscheidungen zu treffen.
- Wir arbeiten schnell, da wir unser Büro mit modernster Soft- und Hardware ausgestattet haben. - Sortieren und Ordnen Ihrer Buchhaltungsunterlagen* Zugelassen sind nach §6 Abs. 4 Steuerberatungsgesetz folgende Tätigkeiten 1.) Buchung laufender Geschäftsvorfälle, insbesondere - Erfassung von Geschäftsvorfällen durch Grundaufzeichnungen (Aufstellung über Eingangs- bzw. Ausgangsbelege; Führung eines Kassebuchs; Abheften von Bankauszügen nach Konten getrennt usw.) - Buchen laufender Geschäftsvorfälle durch Bildung von Buchungssätzen Ihre Vorteile
- Wir arbeiten günstig, da wir einen schlanken und maßgeschneiderten Service anbieten.
- Wir arbeiten kompetent, da wir uns auf das Buchen laufender Geschäftsvorfälle Ihrer Finanzbuchhaltung
spezialisiert haben. Unsere Leistungen
- Das Kontieren der Belege*
- Das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung *
- Debitoren- und Kreditorenüberwachung
- Unterstützung in betriebswirtschaftlichen Fragen
- Finanz- und Liquiditätsplanung
- Existenzgründungsberatung
- Weitere kfm. Dienstleistungen auf Anfrage
Kundenfreundlich in Leistung - Preis - Service
* Es erfolgt die Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle im Rahmen des § 6 Nr. 4 des Steuerberatergesetzes.
(Zugelassene Tätigkeiten) §6 Abs. 4
- Datenerfassung zum Zwecke der EDV-Buchführung außer Hau (mit Zwischenschaltung eines Steuerberaters, nach einem vom Steuerberater aufgestellten Kontenplan)
- technische Zusammenstellung der Jahresabschlußzahlen und betriebswirtschaftliche Auswertung des Zahlenmaterials in Form von Kennzahlen
- steuerrechtlich irrelevante Hilfestellung bei der Einrichtung der Buchführung, zum Beispiel durch Hilfeleistung bei der Wahl des Buchführungssystems, der zu benutzenden Geräte, der Art und Weise der Belegübernahme oder des Ausdrucks der Buchführungsergebnisse.
2.) Fertigung laufender Lohnabrechnungen und Lohnsteueranmeldungen.