Zeit ist Geld -
Nutzen Sie Ihre kostbare Zeit für das operative Geschäft!

   

   

Hier finden Sie uns  

Schmidt´s Büroservice

Inh. Gisela Schmidt
Finanzbuchhalterin 

1. Südwieke 68
26817 Rhauderfehn

Tel: 04952 8292901
Fax: 04952 8292902 

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

   

Lohn- und Gehaltsabrechnung

Ihr Partner für klein- und mittelständische Betriebe


Wir bieten Ihnen einen maßgeschneiderten Service, bei dem Sie die Kosten genau kalkulieren können. Dabei können Sie unsere Dienstleistungen zur Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen jederzeit flexibel anpassen. 

Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen sind mehr als das bloße Addieren und Ablesen von Zahlen. Es müssen laufend steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften beachtet werden. Die neusten Kenntnisse von Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen sind notwendig, um eine richtige Lohn- und Gehaltsabrechnung zu erstellen.

Ihre Vorteile

Wir lösen auch Personalprobleme!

- Kostengenau kalkulieren.
- Keine weiteren Personalkosten wie Sozialleistungen, Urlaubs-und Weihnachtsgeld.
- Fehlzeiten aus Krankheitsgründen belasten ihren Betrieb nicht mehr.

Wir sind schnell!

Auch wenn es schnell gehen muss, können Sie auf uns zählen.

 

Unsere Datenverarbeitung

 - Wir setzen die neuesten EDV-Programme ein. Nur eine zuverlässige EDV bringt die gewünschten Ergebnisse
- Keine Investitionen mehr für teure Software
- Keine Kosten mehr für Wartung der EDV-Programme
- Keine Personalkosten mehr für Installation und SchulungenAuszug aus unserer Leistungspalette

Unsere Leistungen

Datenverarbeitungen und Zusammenstellung aller Berechnungen Lohnabrechnungsdaten

- Berechnung von Löhnen und Gehältern - Brutto- und Nettolöhne
- Lohnsteuer - Abrechnung von geringfügig Beschäftigte
- Solidaritätszuschlag   (Mini-Jobs), kurzfristig Beschäftigten
- Rentenversicherungsbeiträge - Vorruheständler und Kurzarbeit
- Krankenversicherungsbeiträge - Sachbezüge
- Arbeitslosenversicherung - Vermögenswirksame Leistungen
- Pflegeversicherung
- Berechnung von Abschlagzahlungen
- Pauschalierte Lohnsteuer
- Erstellen von Lohnsteuervoranmeldungen
- Das An- und Ab- oder Ummelden von Arbeitnehmern bei Krankenkassen
- Das Erstellen der Beitragsnachweise
- Weitere Dienstleistungen auf Nachfrage

§6 Abs. 4

Zugelassen sind nach §6 Abs. 4 Steuerberatungsgesetz folgende Tätigkeiten

 1.) Buchung laufender Geschäftsvorfälle, insbesondere

- Erfassung von Geschäftsvorfällen durch Grundaufzeichnungen  (Aufstellung über Eingangs- bzw. Ausgangsbelege; Führung eines Kassebuchs; Abheften von Bankauszügen nach Konten getrennt usw.)

- Buchen laufender Geschäftsvorfälle durch Bildung von Buchungssätzen

- Datenerfassung zum Zwecke der EDV-Buchführung außer Hau (mit Zwischenschaltung eines Steuerberaters, nach einem vom Steuerberater aufgestellten Kontenplan)

- technische Zusammenstellung der Jahresabschlußzahlen und betriebswirtschaftliche Auswertung des Zahlenmaterials in Form von Kennzahlen

- steuerrechtlich irrelevante Hilfestellung bei der Einrichtung der Buchführung,  zum Beispiel durch Hilfeleistung bei der Wahl des Buchführungssystems, der zu benutzenden Geräte, der Art und Weise der Belegübernahme oder des Ausdrucks der Buchführungsergebnisse.


2.) Fertigung laufender Lohnabrechnungen und Lohnsteueranmeldungen. 

   

Mitglied bei  

 
Mitglied im
Bundesverband 
selbstständiger Buchhlater
und Bilanzbuchhalter

 

           

      

 
   

Besucher  

Aktuell sind ein Gast und keine Mitglieder online